Schutzkonzept

Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen mit Behinderungen und Lerneinschränkungen vor sexualisierter Gewalt, vor Übergriffen und unangemessenem Verhalten

 

Schutzkonzept als PDF-Dokument

 

1. Aus unserem Leitbild

Fördern durch Spielmittel e.V. wurde 1991 gegründet, ist gemeinnützig, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und seit 1997 Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin.
Gemeinsam mit Menschen mit und ohne Behinderungen, mit und ohne Benachteiligungs- und Ausgrenzungserfahrungen engagieren wir uns für ein friedliches, nachhaltiges, kinder- und familien-freundliches Betätigungs-, Lern- und Lebensumfeld, in dem jede Person ihre individuellen Kompetenzen einbringt, ihre persönlichen Stärken entfalten und sich für sich selbst und andere einsetzen kann.
Der Ausgangspunkt unserer inhaltlichen Aktivitäten sind Spielmittel. Mit ihnen erkunden Kinder ihre gegenständliche und soziale Umwelt, mit ihnen und durch sie lernen und wachsen sie. Spielmittel können Medium bei der Kreativitätsförderung von Menschen unterschiedlichen Alters und beruflichen Hintergrunds sein. Sie verleihen den von uns gestalteten Prozessen und Angeboten der frühen Förderung, des Lernens und der Inklusion ihren besonderen Charakter.

 

2. Arbeitsweise und Analyse der damit verbundenen Risiken

Unser Verein gestaltet Projekte mit Kindern und Jugendlichen, mit Familien, mit Menschen mit Behinderungen und anderen Benachteiligungserfahrungen. Derzeit arbeiten bei uns weniger als 10 Personen.
Schwerpunkte unserer Angebote sind kreativ-künstlerische Tätigkeiten mit jungen Erwachsenen mit kognitiven Einschränkungen, Globales Lernen und Angehörigenarbeit im Strafvollzug. Außerdem betreiben wir die Ludothek Prenzlauer Berg und die Ludothek global in Neukölln, offene Spiel- und Begegnungseinrichtungen für Familien, Kindereinrichtungen und Fachleute.

Besonderheiten gegenüber Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe (z.B. in den Arbeitsfeldern Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, öffentliche Erziehungs- und Familienberatung):
Unser Team ist fachlich divers und interdisziplinär aufgestellt. In unseren Angeboten arbeiten auch Personen, die keine pädagogische Ausbildung haben, Freiwillige und Ehrenamtliche, die vorübergehend bei uns tätig sind, z.B. auch Weltwärts-Freiwillige aus anderen Ländern.
Unser Verein erbringt keine Regelleistungen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Wir übernehmen keine institutionellen Betreuungsleistungen von Kindern und Jugendlichen. Die Ludothek besuchen Kinder stets in Beaufsichtigung durch ihre Eltern oder andere Betreuungspersonen.
Sollte sich dies ändern, wird dieses Konzept und die enthaltene Risikoanalyse entsprechend angepasst. Hierfür sind die Teamsitzungen der Mitarbeiter*innen als interne Struktur vorgesehen.

 

3. Rechtliche Grundlagen

In unseren Angeboten, die sich an Kinder und ihre Familien, an Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen richten, haben wir Kinderrechte, wie in der UN-Kinderrechtskonvention (in Deutschland 1992 in Kraft getreten) verankert, im Blick, nach ihnen handeln wir. Dazu gehören u.a.:

  • Berücksichtigung des Kindeswillens
  • Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
  • Gesundheitsvorsorge und soziale Sicherheit
  • Recht auf Familie (Kinder sollen nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt werden)
  • Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben

Weitere rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.
Des Weiteren gilt für uns das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz, 2012) sowie die Verfassung von Berlin. Hier lautet es in Artikel 13: Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständiger Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.

 

4. Unsere Verantwortung und „SELBSTVERPFLICHTUNG“

Es ist uns ein Anliegen, dass sich Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit Behinderungen bei uns wohlfühlen und sicher sein können. Mit unseren Angeboten stärken wir sie in ihrer Entwicklung und ermöglichen Partizipation und Selbstbestimmung. Mitarbeiter*innen, Freiwillige und Praktikant*innen (im Folgenden Mitarbeitende) akzeptieren die folgenden Punkte unserer „Selbstverpflichtung“:

  1. Wir verpflichten uns, unsere Klient*innen (Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen bzw. kognitiven Einschränkungen) vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch zu schützen. Wir achten auf ihre körperliche und emotionale Gesundheit und auf Zeichen von Vernachlässigung.
  2. Sollten wir Anzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung wahrnehmen, schaffen wir unverzüglich Abhilfe im Sinne von Punkt 6, Intervention.
  3. Auch wenn wir Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern beobachten (z.B. bei Familien in der Ludothek), die wir als Grenzverletzungen wahrnehmen, oder wenn uns das Verhalten anderer als unangemessen auffällt oder uns irritiert, so suchen wir den Austausch im Team und/oder werden im Sinne von Punkt 6., Intervention, aktiv.
  4. Mit der uns übertragenen Verantwortung gehen wir sorgsam und umsichtig um.
  5. Wir schaffen Bedingungen, damit Kinder ihr Recht auf Spiel und kindgerechtes Erleben und Verhalten wahrnehmen können.
  6. Wir gehen mit Respekt mit allen unseren Klient*innen um und nehmen ihre Wünsche, Bedürfnisse und Entscheidungen ernst.
  7. Klient*innen und Mitarbeitenden sowie Eltern, Kooperationspartner*innen und anderen Personen gegenüber pflegen wir einen respektvollen Umgangston. Hierbei nutzen wir Worte, die nicht ab-wertend, ausgrenzend oder herabsetzend sind. Dies gilt ebenso für unsere nonverbale Kommunikation.
  8. In unseren Projekten unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei, Selbstbewusstsein und persönliche Kompetenzen zu entfalten und ihren Willen zu äußern.
  9. Dazu gehört auch der Umgang mit Sexualität. Unsere Klient*innen haben das Recht, eigene Grenzen zu setzen in Bezug auf ihren Körper und die Nähe zu anderen. Intimsphäre, Schamgefühl und individuelle Grenzempfindungen der uns anvertrauten Personen respektieren wir.
  10. Zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten gehört das Recht am eigenen Bild. Wir achten auf die Einhaltung des Datenschutzes und pflegen einen sorgfältigen Umgang mit dem Erstellen und der Verwendung von Fotos und Filmen. Diese dürfen nur dann für Projektdarstellungen und Veröffentlichungen genutzt werden, wenn eine schriftliche Einwilligung seitens der Klient*innen bzw. ihrer Betreuungspersonen vorliegt.
  11. Wir Mitarbeitende machen uns auf empathische Weise gegenseitig aufmerksam, wenn wir uns – entgegen unseren Werten – verbal und nonverbal abwertend oder ausgrenzend verhalten oder individuelle Grenzen überschreiten. Wir akzeptieren, dass anderen und uns selbst Fehler passieren können. Wir benennen diese und sind bereit, sie aufzuarbeiten.
  12. Wir sind bereit, uns regelmäßig selbst zu reflektieren und nehmen an fachlichen Reflexionen, fachlichem Austausch, Teamsitzungen und Fortbildungen teil.
  13. Mit Hinweisen und Beschwerden von Mitarbeitenden, Eltern und anderen Personen setzen wir uns auseinander, schaffen Abhilfe und lösen ggf. damit verbundene Konflikte. Kommen wir damit an unsere Grenzen als Team(s), organisieren wir externe Unterstützung, z.B. durch das Jugendamt Pankow (s. 6.)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name Unterschrift Datum)

 

5. Prävention

Folgende Maßnahmen der Prävention setzen wir um:

  • Wir hängen Telefonnummern und Ansprechpartner*innen in unseren Räumen aus und veröffentlichen sie auf unserer Webseite.
  • Bei Neueinstellungen von Mitarbeitenden, die für den Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit kognitiven Einschränkungen vorgesehen sind, verlangen wir ein Erweitertes Führungszeugnis.
  • Des Weiteren legen wir allen Personen, die eine Tätigkeit bei uns aufnehmen, egal, für welchen Zeitraum und auf welcher Vereinbarungsbasis, die „Selbstverpflichtung“ zur Kenntnis und zur Unterschrift vor. Die Unterschrift ist verpflichtende Voraussetzung für eine Tätigkeit in unserem Verein.
  • Um das Recht am eigenen Bild zu wahren, gehen wir sorgfältig mit dem Erstellen und der Verwendung von Fotos und Filmen um. Wir halten Formulare vor, die in den einzelnen Projekten genutzt werden können, um eine entsprechende Einwilligung von Projektteilnehmenden, Gästen, Projektpartnern etc. einholen zu können.
  • Bei Vorhaben und Projekten, die das Thema Sexualität zum Inhalt haben, kooperieren wir mit externen Fachleuten, die uns unterstützen und beraten.
  • Gewalt gegen Kinder können verschiedene Formen haben, z.B.
    - Körperliche Gewalt
    - Seelische Gewalt
    - Vernachlässigung
    - Sexuelle Gewalt
    - Cybermobbing
    - Häusliche Gewalt in der Familie
    Wir führen zum Thema Gewalt gegen Kinder Fortbildungen durch und tauschen uns im Team der Mitarbeitenden dazu aus.
  • Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen sind die jeweiligen Projektleiter*innen.